Website Change Monitoring

Deine Website verändert sich. Deine Rechtstexte nicht automatisch mit.

Neue Dienste, neue Funktionen, ein umgebautes Angebot: Veränderungen an der Website können neuen Prüfbedarf bei den Rechtstexten auslösen — nur merkt das oft niemand. TermShelf wertet überwachte Websites aus, kann Veränderungen mit möglichem Bezug zu deinen Texten erkennen, sichert die belegende Fundstelle und bringt daraus einen Prüfhinweis in deinen Review-Prozess. Aktuell als Beta verfügbar und in aktiver Weiterentwicklung.

BetaVerfügbar und in aktiver Weiterentwicklung.

Was ist Website Change Monitoring?

Website Change Monitoring (Beta)
Website Change Monitoring ist das WebsiteChange-Signal von TermShelf Document Intelligence und aktuell als Beta verfügbar. TermShelf ruft eine überwachte Website in einem plan­abhängigen Takt auf, erfasst öffentlich sichtbare Inhalte und erkannte Dienste und prüft, ob sich daraus möglicher Prüfbedarf für die veröffentlichten Rechtstexte ergibt — beim ersten Durchlauf als Bestandsprüfung, danach zusätzlich als Vergleich mit dem vorherigen Stand. Ergebnis ist ein belegter Prüfhinweis. TermShelf stellt damit keine Rechtsfolge fest, prüft die Website nicht vollständig rechtlich und ändert nichts von selbst.
Beta

Produktstatus

Website Change Monitoring ist als Beta verfügbar.

Das Signal existiert, ist nutzbar und ab Starter Teil des Plans. Gleichzeitig ist es als Beta gekennzeichnet und wird aktiv weiterentwickelt: Erkennung, Auswertung und der Grad der Automatisierung können sich noch verändern oder in einzelnen Fällen eingeschränkt sein. Wir kennzeichnen das lieber, als es zu verschweigen — die übrigen Document-Intelligence-Signale sind davon nicht betroffen.

Beta gilt nur für dieses Signal

Legal Change Monitoring und Legal Content Drift tragen diesen Status nicht, und Document Intelligence als Ganzes ebenfalls nicht. Die Kennzeichnung bezieht sich ausdrücklich auf Website Change Monitoring.

Drei Dinge, die hier nicht dasselbe sind

Produktfähigkeit
Was Website Change Monitoring kann: eine überwachte Website auswerten, erkennbare Sachverhalte belegen und daraus möglichen Prüfbedarf für die veröffentlichten Rechtstexte ableiten.
Prüftakt im Plan
Wie häufig die Website-Prüfung laut Plan vorgesehen ist — von alle zwei Wochen bis täglich, in höheren Plänen zusätzlich als manuelle Sofortprüfung.
Aktiv geschalteter Umfang
Was in deinem Workspace tatsächlich läuft: Die Auswertung von Website-Änderungen wird ausdrücklich zugeschaltet, setzt ein von dir freigegebenes Marken-Profil voraus und wird schrittweise ausgerollt.

Was das konkret bedeutet

  • Der Funktionsumfang wächst weiter; einzelne Auswertungsschritte können sich noch ändern.
  • Nicht jeder Durchlauf führt zu einem Ergebnis — unsichere Fälle bleiben bewusst offen statt zu einem Vorgang zu werden.
  • Die automatische Auswertung ist opt-in und wird schrittweise in den Workspaces freigeschaltet.
  • Die Belege, Grenzen und Freigabeschritte auf dieser Seite gelten unverändert — Beta lockert keine dieser Zusagen.

Rechtstexte veralten selten, weil jemand sie anfasst.

Sie veralten, weil sich die Wirklichkeit verändert, die sie beschreiben. Ein Dienst kommt dazu, ein Anbieter wird getauscht, ein Formular ist neu, ein Angebot wird umgebaut — und der Text bleibt zunächst genau so stehen, wie er war.

Website Change Monitoring versucht, genau diesen Zwischenraum zu besetzen: die Beobachtung dessen, was öffentlich sichtbar ist, mit der Frage, ob die veröffentlichten Texte diesen Stand noch abdecken.

  • Die Änderung passiert im Produkt, nicht im Dokument

    Ein Feature-Release, ein neuer Zahlungs- oder Analysedienst, ein zusätzlicher Upload: Solche Schritte gehen selten durch die Rechtsabteilung, verändern aber die öffentlich beschriebene Realität.

  • Niemand ist zuständig für „ist das relevant?“

    Product weiß, was neu ist. Legal weiß, was im Text steht. Die Frage dazwischen — ob das eine für das andere Prüfbedarf erzeugt — hat oft keinen festen Ort.

  • Der Versatz fällt erst später auf

    Zwischen der Änderung auf der Website und dem nächsten bewussten Blick in die Rechtstexte liegen häufig Monate. Bemerkt wird die Lücke dann von außen, nicht von innen.

  • Rundfragen skalieren nicht

    „Hat sich bei euch etwas geändert, das die Texte betrifft?“ ist eine ehrliche Frage — aber sie verteilt die Unsicherheit, statt einen belegten Vorgang daraus zu machen.

Der Kern

Die Website ist nicht nur Veröffentlichungsziel — sie ist auch Signalgeber.

In den meisten Setups ist die Website die Stelle, an der Rechtstexte am Ende landen. TermShelf betrachtet sie zusätzlich als Quelle: Was dort öffentlich über Produkte, Dienste und Abläufe steht, ist die sichtbarste Beschreibung der Geschäftsrealität, die deine Rechtstexte abbilden sollen. Verändert sich diese Beschreibung, ist das ein Anhaltspunkt — kein Urteil.

Nur Auslieferungsziel

Die Website empfängt Rechtstexte.

Die freigegebene Fassung wird veröffentlicht und eingebunden. Ob sie noch zur Realität passt, wird nur dann geprüft, wenn jemand danach fragt.

Zusätzlich Signalgeber

Die Website erzählt auch, was sich geändert hat.

Neue Dienste, neue Funktionen, neue Angebote werden dort zuerst öffentlich. Genau daraus lässt sich möglicher Prüfbedarf ableiten, bevor jemand ihn manuell meldet.

Das ist der wesentliche Unterschied zum Live-Abgleich: Beim Live-Abgleich ist der Rechtstext selbst der Prüfgegenstand. Beim Website Change Monitoring ist es die Realität, die der Rechtstext beschreiben soll.

Zwei Prüfsituationen

Nutzen ab dem ersten Scan — nicht erst nach Monaten.

Beim ersten Durchlauf gibt es noch keinen Vorzustand, gegen den sich etwas vergleichen ließe. Statt nichts zu tun, beantwortet TermShelf die Frage, die der erste Scan beantworten kann: Was steht heute auf der Website, das in den veröffentlichten Rechtstexten möglicherweise nicht abgebildet ist? Ab dem zweiten Durchlauf kommt die Veränderung zwischen zwei Ständen dazu.

Beim ersten Scan

Bestand prüfen

  1. Website heute

  2. erkennbare Fakten und Kontexte

  3. Abgleich mit den veröffentlichten Texten

  4. möglicher Prüfbedarf

Hier hat sich nichts verändert — Website und Text haben möglicherweise noch nie zusammengepasst. TermShelf nennt das deshalb eine Website-Prüfung und nicht eine Website-Änderung.

Ab dem zweiten Scan

Veränderung erkennen

  1. vorheriger Stand

  2. aktueller Stand

  3. relevante Veränderung

  4. belegende Textstelle

  5. möglicher Prüfbedarf

Verglichen werden zwei abgeschlossene Prüfläufe derselben Website. Betrachtet werden neue oder inhaltlich veränderte Seiten sowie erkannte Dienste und Einbindungen, die hinzugekommen oder weggefallen sind.

Die Unterscheidung bleibt auch im Produkt sichtbar: Ein Ergebnis aus dem ersten Durchlauf wird nie als Änderung dargestellt, ein Ergebnis aus dem Vergleich nie als Bestandsaufnahme.

Website-Änderung und Legal Content Drift sind zwei verschiedene Fragen.

Beide beobachten die Website. Sie schauen dabei aber auf unterschiedliche Dinge — und führen zu unterschiedlichen Arbeitsschritten. In TermShelf bleiben sie deshalb getrennte Signale.

Website Change Monitoring

Hat sich die sichtbare Realität so verändert, dass die Rechtstexte geprüft werden sollten?

Beispiel: Auf der Website erscheint ein zusätzlicher Dienst, der vorher nicht beschrieben war.

Gegenstand ist das, was der Rechtstext beschreiben soll: Produkte, Dienste, Abläufe, Angebote. Ergebnis ist eine inhaltliche Frage an den Text.

Legal Content Drift

Entspricht der live veröffentlichte Rechtstext noch der freigegebenen Fassung?

Beispiel: Die eingebundene Datenschutzerklärung ist unvollständig oder in einer älteren Fassung ausgeliefert.

Gegenstand ist der Rechtstext selbst und seine Auslieferung. Ergebnis ist häufig eine technische oder operative Antwort — erneut veröffentlichen, Einbindung reparieren.

Der Merksatz

Website Change Monitoring betrifft die Realität, die der Rechtstext beschreiben soll. Legal Content Drift betrifft die Auslieferung des Rechtstextes selbst.

Und wie verhält es sich zu Legal Change Monitoring?

Legal Change Monitoring setzt am rechtlichen Rahmen an und ist markenbezogen — es braucht keine überwachte Website. Website Change Monitoring setzt an einer konkreten überwachten Website an und folgt deren Prüftakt. Das eine beobachtet die Regeln, das andere die eigene Wirklichkeit.

Legal Change Monitoring im Detail

Wofür Teams Website Change Monitoring nutzen

SaaS: neue Integration, neuer Dienst

Eine zusätzliche Integration geht live und wird auf der Website beschrieben. Statt es beim nächsten Audit zu bemerken, entsteht ein belegter Prüfhinweis mit Fundstelle.

E-Commerce: veränderter Leistungsumfang

Checkout, Versandoptionen oder Serviceumfang ändern sich. Der Hinweis benennt, welcher veröffentlichte Dokumenttyp den neuen Stand möglicherweise nicht abdeckt.

Multi-Brand: nur eine Marke ist betroffen

Wenn nur einer von mehreren Auftritten eine neue Funktion bekommt, entsteht der Vorgang auch nur dort — nicht als Rundfrage an alle Marken.

International: Marktfassungen getrennt betrachten

Verändert sich eine Website-Fassung für einen Markt, bleibt der Prüfvorgang an dieser Website hängen, statt pauschal alle Sprachfassungen anzufassen.

Product Teams: Rollouts sichtbar machen

Ein Feature-Rollout verändert die öffentlich beschriebene Produktrealität. Der Prüfbedarf entsteht als strukturierter Vorgang, nicht als Nebensatz im Release-Ticket.

Legal & Compliance: belegte Vorgänge statt Rundfragen

Statt regelmäßig nachzufragen, ob sich etwas geändert hat, kommen Hinweise mit Fundstelle, Zitat und Status in den Review-Prozess.

Wie TermShelf hilft

Website Change Monitoring ist eine Kette mit klaren Übergabepunkten — und der letzte Schritt gehört immer einem Menschen.

  • Website-Prüfung im festen Takt

    Eine überwachte Website wird plan­abhängig regelmäßig aufgerufen und ausgewertet. Höhere Pläne prüfen häufiger und erlauben zusätzlich eine manuelle Sofortprüfung.

  • Nutzen ab dem ersten Durchlauf

    Schon der erste Lauf gleicht erkennbare Sachverhalte mit den veröffentlichten Rechtstexten ab, statt nur eine Vergleichsbasis anzulegen.

  • Nur die eigene Website als Quelle

    Ausgewertet werden Seiten der überwachten Website selbst. Fremde Domains und die eigenen Rechtstext-Seiten sind ausgeschlossen — letztere wären ein Zirkelschluss.

  • Belege statt Behauptungen

    Jeder erkannte Sachverhalt braucht eine Fundstelle und eine wörtliche Textstelle aus dem erfassten Inhalt. Was sich nicht belegen lässt, wird verworfen.

  • Bewertung gegen die ausgelieferte Fassung

    Verglichen wird mit den tatsächlich veröffentlichten Texten der Marke — mit aufgelösten Textbausteinen und markenspezifischen Abweichungen, nicht mit einer Vorlage.

  • Unsicheres bleibt unsicher

    Nicht eindeutige Ergebnisse werden als Hinweis zur Durchsicht geführt und lösen keine automatische Weiterverarbeitung aus.

  • Bewusst zugeschaltet

    Die Website-Prüfung und ihre Auswertung sind ausdrücklich zu aktivieren und jederzeit wieder abschaltbar. Grundlage ist ein von dir freigegebenes Marken-Profil.

Was Website Change Monitoring nicht tut

  • Es prüft deine Website nicht vollständig auf rechtliche Anforderungen und sichert keine Compliance zu.
  • Es sichert nicht zu, jede Veränderung auf der Website zu erkennen — Umfang und Sichtbarkeit sind begrenzt.
  • Es stellt nicht fest, dass eine erkannte Veränderung eine Anpassung der Rechtstexte erfordert.
  • Es ändert und veröffentlicht keine Rechtstexte von selbst — Übernahme und Freigabe bleiben ausdrückliche Entscheidungen.
  • Es erfasst keine Inhalte, die erst im Browser nachgeladen werden, und keine Bereiche hinter einem Login.
  • Es leistet keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
  • Es ist nicht dasselbe wie der Live-Abgleich: Dort geht es um die Auslieferung des Rechtstextes selbst.

Belege

Ein Prüfhinweis soll zeigen, worauf er beruht.

Eine Meldung, dass „irgendetwas anders“ ist, hilft niemandem. Website-Signale haben gegenüber anderen Anlässen einen Vorteil: Die Grundlage ist öffentlich sichtbar und lässt sich benennen — Seite, Fundstelle, wörtliche Textstelle. Ein Prüfhinweis führt diese Belege mit, damit die Einordnung nachvollziehbar bleibt.

Was wurde erkannt?
Ein benannter Sachverhalt auf der eigenen Website — etwa ein zusätzlicher Dienst, eine neue Funktion oder ein verändertes Angebot.
Wo wurde es gefunden?
Die konkrete Seite der überwachten Website, auf der der Sachverhalt sichtbar ist.
Welche Textstelle belegt das?
Ein wörtliches Zitat aus dem erfassten Seiteninhalt — nicht eine Zusammenfassung.
Warum könnte das relevant sein?
Welcher veröffentlichte Dokumenttyp den Sachverhalt möglicherweise nicht abdeckt — als Prüffrage, nicht als Feststellung.
Belegende Textstelle

„Neu: Termine lassen sich jetzt direkt mit deinem Kalender synchronisieren.“

Fundstelle: /produkt

Belege sind auch die Bremse

Die Belegpflicht wirkt in beide Richtungen. Ein Sachverhalt, dessen Zitat sich nicht wörtlich im erfassten Seiteninhalt wiederfindet, wird verworfen. Und die Einschätzung, ein Punkt sei bereits abgedeckt, gilt nur mit einer belegbaren Stelle aus dem betreffenden Dokument — sonst bleibt der Fall als unklar offen. Unsichere Ergebnisse landen als Hinweis zur Durchsicht und lösen keine automatische Weiterverarbeitung aus.

Was dabei nicht sichtbar ist

  • Inhalte, die erst im Browser nachgeladen werden, erfasst die Prüfung nicht.
  • Bereiche hinter einem Login sowie technisch nicht erreichbare Seiten bleiben außen vor.
  • Betrachtet werden Seiten der überwachten Website selbst; fremde Domains sind ausgeschlossen.
  • Die eigenen Rechtstext-Seiten werden bewusst nicht als Quelle für Website-Sachverhalte herangezogen.
  • Pro Durchlauf wird eine begrenzte Menge Seiteninhalt ausgewertet — nicht die vollständige Website.

Beispielverlauf

Zwischen Release und Rechtstext liegt sonst niemand.

Ein bewusst abstrakter Verlauf. Er zeigt die Mechanik, nicht einen konkreten Pflichtenkatalog.

Montag
Website
beschreibt Dienst A
Rechtstext
beschreibt Dienst A
Donnerstag
Website
beschreibt Dienst A und den neuen Dienst B
Rechtstext
unverändert — beschreibt weiterhin nur Dienst A

Beim nächsten Prüflauf kann TermShelf die Veränderung erkennen, die belegende Textstelle sichern und möglichen Prüfbedarf markieren.

Daraus wird ein Vorgang

  1. Prüfhinweis

  2. Review

  3. ggf. Änderungsvorschlag

  4. Entwurf

  5. Freigabe

Illustrativ. Ob aus einer solchen Veränderung tatsächlich Anpassungsbedarf folgt, ist eine fachliche und rechtliche Entscheidung — sie wird hier vorbereitet, nicht getroffen.

Von der Website zum Vorgang — in getrennten Schritten.

Jeder Schritt hat einen eigenen Zweck und einen eigenen Übergabepunkt. Der Weg endet nicht im Text, sondern an einer Entscheidung.

Immer zuerst

  1. Website-Prüflauf

  2. relevante Veränderung

  3. belegte Fundstelle

  4. möglicher Bezug zum Rechtstext

  5. Prüfhinweis

  6. Review

Bis hierher wird nichts am Dokument verändert. Ein Prüfhinweis lässt sich bestätigen, zurückstellen oder verwerfen — mit Status, Zuständigkeit und Historie. Auch die Entscheidung, dass nichts zu tun ist, bleibt nachvollziehbar.

Wenn bestätigt und im Plan enthalten

  1. bestätigter Prüfhinweis

  2. Änderungsvorschlag

  3. Entwurf

  4. Freigabe

  5. Veröffentlichung

Website Change Monitoring beginnt früher als der Änderungsvorschlag: Prüfhinweise gibt es, sobald eine Website überwacht wird — vorbereitete Änderungsvorschläge gehören ab Professional zum Plan. Ohne diese Stufe bleiben die Prüfhinweise vollständig lesbar und bearbeitbar, es entstehen nur keine Vorschläge.

Manche Signale zielen nicht auf den Rechtstext.

Weicht eine erkennbare Aussage auf der Website von dem ab, was im hinterlegten Marken-Profil steht, ist das zunächst ein Hinweis auf das Profil — nicht auf ein Dokument. Solche Fälle werden ausdrücklich als Profil-Prüfung geführt und nicht in einen Änderungsvorschlag für Rechtstexte gezwungen.

Eine Website-Beobachtung allein ändert keinen Rechtstext.

Aus einem Website-Signal wird nicht im Vorbeigehen ein Textvorschlag. Ein Prüfhinweis muss bestätigt sein, und wo TermShelf die Vorbereitung eines Vorschlags anstößt, wird die zugrunde liegende Einstufung als Systementscheidung protokolliert — sichtbar als solche, nicht als menschliche Freigabe und nicht als rechtliche Bewertung. Entwurf, Review und Veröffentlichung bleiben getrennte, ausdrückliche Schritte.

Hinweis zu KI-Empfehlungen: Vorschläge sind unverbindlich, werden nie automatisch angewendet oder veröffentlicht und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen.

Was Website Change Monitoring ausdrücklich nicht ist.

Zwei Missverständnisse liegen nahe — eines unterschätzt das Feature, das andere überschätzt es. Beide beschreiben etwas anderes als das, was TermShelf tut.

Kein Website-Diff

Nicht jede Änderung ist eine Veränderung.

Ein klassischer Diff beantwortet, welche Zeichen oder Seitenbereiche sich verändert haben — und meldet jeden Relaunch, jede neue Headline, jedes getauschte Bild. Hier geht es um die andere Frage: Ist eine Veränderung erkennbar, die für die veröffentlichten Rechtstexte eine Prüffrage aufwirft? Reine Layout- und Marketing-Anpassungen erzeugen dabei keinen Vorgang.

Keine Website-Rechtsprüfung

Keine vollständige Prüfung deiner Website.

TermShelf untersucht erkennbare Sachverhalte auf möglichen Prüfbedarf für vorhandene Rechtstexte. Das ist ausdrücklich keine vollständige rechtliche Untersuchung der Website, keine Zusicherung, dass alles Relevante gefunden wird, und keine Rechtsberatung. Was gefunden wird, ist ein Anlass zur Prüfung — mehr behauptet TermShelf nicht.

Prüftakt

Der Plan bestimmt, wie oft die Website geprüft wird.

Website Change Monitoring hat keinen eigenen Takt. Es läuft mit der Website-Prüfung mit: Wo eine überwachte Website vorhanden ist und die Prüfung in einem Takt läuft, entstehen auch Website-Signale. Höhere Pläne prüfen häufiger, überwachen mehr Websites und erlauben zusätzlich eine manuelle Sofortprüfung.

Enthalten ab Starter. Free enthält keine überwachte Website und damit keine Website-Prüfung.

  • Starter

    Website-Prüfung

    alle 2 Wochen

    Überwachte Websites

    1

  • Professional

    Website-Prüfung

    wöchentlich

    Überwachte Websites

    5

  • Business

    Website-Prüfung

    täglich + manuell

    Überwachte Websites

    15

  • Agency

    Website-Prüfung

    täglich + manuell

    Überwachte Websites

    50

  • Enterprise

    Website-Prüfung

    täglich + manuell / priorisiert

    Überwachte Websites

    Individuell

Was ein Prüftakt bedeutet

  • TermShelf führt die Website-Prüfung in diesem Rhythmus aus.
  • Ein engerer Takt macht möglichen Prüfbedarf früher sichtbar.
  • Ab dem zweiten Durchlauf wird zusätzlich gegen den vorherigen Stand verglichen.

Was er nicht bedeutet

  • Nicht, dass jede Veränderung auf der Website erkannt wird.
  • Nicht, dass alles technisch Vorhandene für die Prüfung sichtbar ist.
  • Nicht, dass eine erkannte Veränderung tatsächlich eine Textanpassung erfordert.

Was eine überwachte Website ist

Eine überwachte Website ist ein Webauftritt, den TermShelf regelmäßig aufruft und auswertet — die Grundlage für die Website-Prüfung, für Website-Änderungen und für den Live-Abgleich der veröffentlichten Rechtstexte. Je mehr eigenständige Auftritte beobachtet werden sollen, desto mehr Monitoring-Ziele werden gebraucht.

Reine Auslieferung zählt nicht dagegen: Rechtstexte können auch auf Websites ausgeliefert werden, die nicht überwacht werden. Und Legal Change Monitoring setzt an der Marke an — es braucht keine überwachte Website.

Drei Signale, ein Regelkreis.

Website Change Monitoring beobachtet die eigene Wirklichkeit. Zwei weitere Signale beobachten den rechtlichen Rahmen und die tatsächliche Auslieferung.

  • LegalChange

    Wenn sich der rechtliche Rahmen verändert.

    Öffentliche Rechtsquellen werden verfolgt und zu Änderungs-Ereignissen verdichtet — bewertet gegen deine Marken und veröffentlichten Dokumente.

  • WebsiteChange

    Wenn sich die Unternehmenswirklichkeit verändert.

    Auf einer überwachten Website fallen neue Dienste, Funktionen oder Angebote auf — mit der Frage, ob die veröffentlichten Texte diesen Stand noch abdecken.

  • Legal Content Drift

    Wenn die veröffentlichte Fassung abweicht.

    Der Live-Abgleich prüft, ob öffentlich tatsächlich die freigegebene Fassung erscheint — pro Website, Sprache und Markt.

Häufige Fragen

Was ist Website Change Monitoring?
Website Change Monitoring ist das WebsiteChange-Signal von TermShelf Document Intelligence. TermShelf ruft eine überwachte Website in einem plan­abhängigen Takt auf, erfasst öffentlich sichtbare Inhalte und erkannte Dienste und prüft, ob sich daraus möglicher Prüfbedarf für die veröffentlichten Rechtstexte ergibt. Ergebnis ist ein Prüfhinweis mit Fundstelle und wörtlicher Textstelle — keine Rechtsfolge und keine automatische Änderung.
Was beobachtet TermShelf auf meiner Website?
Öffentlich erreichbare Seiten der überwachten Website und die dort erkennbaren Dienste und Einbindungen — etwa eingebundene Zahlungs-, Analyse- oder Marketing-Dienste — sowie Aussagen über Produkte, Funktionen und Angebote. Die eigenen Rechtstext-Seiten und fremde Domains sind ausgeschlossen. Pro Durchlauf wird eine begrenzte Menge Seiteninhalt ausgewertet.
Ist das nur ein normaler Website-Diff?
Nein. Ein Diff meldet, welche Zeichen oder Seitenbereiche sich verändert haben. Hier geht es darum, ob eine erkennbare Veränderung eine Prüffrage für die veröffentlichten Rechtstexte aufwirft. Reine Layout- oder Marketing-Anpassungen erzeugen deshalb keinen Vorgang.
Was passiert beim ersten Scan?
Beim ersten Durchlauf gibt es keinen Vorzustand für einen Vergleich. TermShelf prüft stattdessen den Bestand: Welche erkennbaren Sachverhalte stehen heute auf der Website, die in den veröffentlichten Rechtstexten möglicherweise nicht abgebildet sind? Ergebnisse daraus werden ausdrücklich als Website-Prüfung geführt und nie als Änderung dargestellt — es hat sich ja nichts geändert.
Erkennt TermShelf jede Änderung auf meiner Website?
Nein, und das lässt sich nicht zusichern. Inhalte, die erst im Browser nachgeladen werden, Bereiche hinter einem Login und technisch nicht erreichbare Seiten bleiben unsichtbar; pro Durchlauf wird außerdem nur eine begrenzte Menge Seiteninhalt ausgewertet. Ziel ist, möglichen Prüfbedarf früher sichtbar zu machen — nicht Vollständigkeit zu versprechen.
Was passiert bei einer möglicherweise relevanten Änderung?
Es entsteht ein Prüfhinweis mit Fundstelle, wörtlicher Textstelle und der Frage, welcher veröffentlichte Dokumenttyp den Stand möglicherweise nicht abdeckt. Der Hinweis lässt sich bestätigen, zurückstellen oder verwerfen — mit Status, Zuständigkeit und Historie. Am Dokument selbst ändert sich dabei nichts.
Werden meine Rechtstexte dadurch automatisch verändert?
Nein. Eine Website-Beobachtung allein ändert keinen Rechtstext. Selbst ein daraus vorbereiteter Änderungsvorschlag wird weder automatisch angewendet noch automatisch veröffentlicht: Er landet als unveröffentlichter Entwurf im bestehenden Freigabe-Workflow und wird erst nach ausdrücklicher Entscheidung übernommen.
Was ist der Unterschied zu Legal Content Drift?
Website Change Monitoring betrifft die Realität, die der Rechtstext beschreiben soll: Auf der Website erscheint etwa ein zusätzlicher Dienst, und die Frage lautet, ob die Texte diesen Stand noch abdecken. Legal Content Drift betrifft die Auslieferung des Rechtstextes selbst: Die live sichtbare Fassung stimmt nicht mehr mit der freigegebenen überein. Das eine wirft eine inhaltliche Frage auf, das andere eine Auslieferungsfrage.
Was ist der Unterschied zu Legal Change Monitoring?
Legal Change Monitoring beobachtet den rechtlichen Rahmen: Öffentliche Rechtsquellen werden verfolgt und gegen deine Marken bewertet. Es setzt an der Marke an und braucht keine überwachte Website. Website Change Monitoring beobachtet die eigene Wirklichkeit auf einer konkreten überwachten Website und folgt deren Prüftakt.
Wie oft wird die Website geprüft?
Der Takt hängt vom Plan ab und reicht von alle zwei Wochen bis täglich; höhere Pläne erlauben zusätzlich eine manuelle Sofortprüfung. Website Change Monitoring hat keinen eigenen Takt — es läuft mit der Website-Prüfung mit. Der Takt beschreibt, wie häufig geprüft wird, und sagt nichts darüber aus, ob eine Veränderung erkannt wird oder rechtlich relevant ist.
Was ist eine überwachte Website?
Eine überwachte Website ist ein Webauftritt, den TermShelf regelmäßig aufruft und auswertet — die Grundlage für die Website-Prüfung, für Website-Änderungen und für den Live-Abgleich der veröffentlichten Rechtstexte. Sie ist ein eigenes Plan-Limit: Je mehr eigenständige Auftritte beobachtet werden sollen, desto mehr Monitoring-Ziele werden gebraucht. Reine Auslieferung über die Public Delivery API zählt nicht dagegen.
Braucht Website Change Monitoring KI?
Ja, für den inhaltlichen Teil. Welche Seiten überhaupt ausgewertet werden, welche Ausschlüsse gelten und welche Dienste technisch erkannt werden, entscheidet TermShelf regelbasiert. Ob ein Sachverhalt vorliegt und ob die veröffentlichten Texte ihn abdecken, wird sprachmodellgestützt eingeschätzt und an belegbare Zitate gebunden. Ohne verfügbaren Modellzugang findet diese inhaltliche Prüfung nicht statt — TermShelf weicht dafür nicht auf Wortlisten aus.
Ist das eine vollständige rechtliche Prüfung meiner Website?
Nein. TermShelf untersucht erkennbare Sachverhalte auf möglichen Prüfbedarf für vorhandene Rechtstexte. Das ist keine vollständige rechtliche Untersuchung der Website, keine Compliance-Zusage und keine Rechtsberatung. Die Bewertung bleibt eine fachliche und rechtliche Entscheidung.

Veränderungen an der Website dort ankommen lassen, wo deine Texte liegen.

Lass TermShelf eine überwachte Website beobachten, mögliche Auswirkungen auf deine Rechtstexte belegen — und entscheide selbst, was daraus folgt.

Website Change Monitoring (Beta) — Website-Änderungen erkennen