Rechtstext-Versionierung
Versionieren statt kopieren — jede Freigabe nachvollziehbar.
Von Entwurf über Review und Freigabe bis zur Veröffentlichung: TermShelf führt jede Fassung als unveränderlichen, datierten Snapshot. Wiederherstellungen erzeugen neue Entwürfe, Historie wird nie überschrieben.
Was ist Rechtstext-Versionierung?
- Rechtstext-Versionierung
- Rechtstext-Versionierung bezeichnet das kontrollierte Führen von Fassungen eines Rechtstextes über seinen Lebenszyklus: Entwurf, Review, Freigabe und Veröffentlichung. Jede veröffentlichte Version ist ein unveränderlicher Snapshot mit Versionsnummer und Datum. In TermShelf bleibt damit jederzeit nachvollziehbar, welche Fassung wann freigegeben und live war.
Typische Einsatzfälle
Schluss mit Datei-Chaos
Kein „AGB_final_v2_NEU.docx“ mehr: jede Fassung trägt eine Versionsnummer und ein Freigabedatum.
Nachweis beim Vertragsschluss
Später eindeutig bestimmen, welche AGB-Fassung zu einer konkreten Bestellung galt — über Versionsnummer und Datum.
Kontrollierter Rollback
Eine ältere Fassung wird nicht heimlich zurückgespielt, sondern als neue Veröffentlichung erneut freigegeben — die Historie bleibt vollständig.
Diffs zwischen Versionen
Nachvollziehen, was sich zwischen zwei freigegebenen Fassungen geändert hat.
Audit-sichere Freigaben
Wer hat wann was freigegeben — inklusive Notizen, ohne nachträgliche Mutation.
Wie TermShelf hilft
Versionierung ist die Grundlage für Review, Auslieferung und Live-Abgleich: Nur was eindeutig freigegeben ist, lässt sich verlässlich ausliefern und gegenprüfen.
Immutable Snapshots
Eine freigegebene Version wird zu einem unveränderlichen Snapshot mit Versionsnummer — nicht zu einem weiter editierbaren Stand.
Review und Freigabe
Sequentielle Reviews, Schwellenwert-Freigaben und das Verbot von Self-Review machen die Freigabe zu einem dokumentierten Ereignis.
Audit Trail
Approval- und Publication-History zeigen, welche Version wann auf welchem Target live war — Historie wird nie verändert.
Rollback als neue Veröffentlichung
Wiederherstellung erzeugt einen neuen Entwurf aus einer alten Fassung; die alte Historie bleibt unangetastet.
Version Pinning auf der Auslieferung
Eine konkrete Fassung lässt sich gezielt abrufen und über die Public Delivery API stabil referenzieren.
Was die Versionierung nicht tut
- Sie erstellt keine Rechtstexte und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
- Sie überschreibt keine Historie — auch ein Rollback ist eine neue, dokumentierte Veröffentlichung.
- Sie ist kein allgemeines Dokumenten-Management; sie ist auf den Lebenszyklus von Rechtstexten zugeschnitten.
- Sie bewertet nicht den Inhalt einer Version, sondern führt ihn nachvollziehbar.
Häufige Fragen
- Bleibt eine veröffentlichte Version unveränderlich?
- Ja. Jede freigegebene Veröffentlichung ist ein datierter, unveränderlicher Snapshot mit Versionsnummer. Spätere Änderungen entstehen als neue Entwürfe und Versionen; die Historie wird nicht überschrieben.
- Wie funktioniert ein Rollback?
- Ein Rollback erfolgt nicht durch Überschreiben, sondern indem eine ältere Fassung als neuer Entwurf wiederhergestellt und erneut freigegeben und veröffentlicht wird. So bleibt die vollständige Versionshistorie erhalten.
Jede Fassung nachvollziehbar — ohne Copy-Paste.
Führe Rechtstexte mit Entwurf, Freigabe und unveränderlichen Versionen in einem Workflow.